Politik & Regulierung

Qualifizierungsgeld und Strukturwandel: Beobachtungen zur Implementierung(A)

Das im Jahr 2024 in Kraft getretene Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte in Branchen mit strukturellem Wandel, deren bisherige Tätigkeit von Substitutionsrisiken betroffen ist. Die ersten Anwendungsbeobachtungen zeigen eine konzentrierte Nutzung in industriellen Großbetrieben, eine zurückhaltende Inanspruchnahme im Mittelstand und ein heterogenes Bewertungsbild zwischen Tarifpartnern, Bundesagentur für Arbeit und Bildungsträgern.

26. Februar 2025

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung führte der deutsche Gesetzgeber zum Beginn des Jahres 2024 ein neues Instrument der berufsbegleitenden Qualifizierung ein. Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bereits bestehende Förderung beruflicher Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III und richtet sich an Beschäftigte, deren bisherige Tätigkeit durch strukturellen Wandel auf mittlere Sicht nicht mehr im gleichen Umfang nachgefragt sein wird. Die rechtliche Konstruktion ist anspruchsvoll: Das Instrument adressiert eine antizipierte Bedrohung des Arbeitsplatzes, nicht eine bereits eingetretene Arbeitslosigkeit. Es setzt eine kollektive Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung voraus, definiert die förderfähigen Bildungsmaßnahmen über ein Genehmigungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit und gewährt während der Qualifizierungsphase einen Lohnersatz in Anlehnung an die Bemessungssystematik des Kurzarbeitergeldes.

Die politische Zielsetzung des Instruments ist eindeutig: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in Branchen, deren technologischer oder regulatorischer Wandel die bisherigen Berufsbilder grundlegend verändert. Die Automobilindustrie mit ihrer Transformation von Verbrennungsmotor zu Elektromobilität, die chemische Industrie unter dem Druck der CO2-Bepreisung, die Stahlindustrie im Übergang zu wasserstoffbasierten Verfahren und Teile der Energiewirtschaft im Strukturwandel der Stromerzeugung gelten als die primären Zielsektoren. Die rechtliche Konstruktion lässt allerdings eine breitere Anwendung zu, weil die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Definition des strukturellen Wandels über quantitative Schwellenwerte der betroffenen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebs operationalisiert.

In der praktischen Anwendung tritt eine erkennbare Asymmetrie zwischen Betriebsgrößen hervor. Konzerne und größere Mittelständler mit etablierter Mitbestimmungsstruktur, eigener Personalentwicklungsabteilung und langjähriger Erfahrung in der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften nutzen das Qualifizierungsgeld als zusätzlichen Baustein in bereits geplanten Transformationsprogrammen. Die ersten Anwendungsfälle stammen überwiegend aus dieser Unternehmenskategorie. Mittelständische Betriebe mit weniger ausgebauter Mitbestimmungsstruktur und ohne durchgehende Tarifbindung haben den Zugang zum Instrument bislang in deutlich geringerem Umfang gefunden. Kleinbetriebe nutzen das Qualifizierungsgeld bisher selten, weil die Voraussetzung einer kollektiven Vereinbarung in der betrieblichen Realität schwer organisierbar ist und die administrative Belastung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens die personelle Kapazität kleiner Personalstellen überschreitet.

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt im Verfahren die zentrale Rolle. Sie prüft den vorgelegten betrieblichen Qualifizierungsplan auf die rechtlichen Voraussetzungen, bewertet die Förderfähigkeit der vorgesehenen Bildungsmaßnahmen, genehmigt den Antrag und wickelt die laufende Auszahlung des Lohnersatzes ab. Die operativen Anforderungen an die Agentur sind erheblich. Die Bewertung der antizipierten Substitutionsrisiken im Betrieb verlangt ein Vorverständnis branchenspezifischer Transformationsdynamiken, das in den lokalen Arbeitsagenturen unterschiedlich ausgeprägt vorliegt. Die fachliche Begleitung erfolgt in einigen Bundesländern durch spezialisierte Operative Servicestellen oder durch beauftragte Bildungsberatungsstrukturen, in anderen Bundesländern verbleibt die Bewertung in den Regelstrukturen der Arbeitsagenturen.

Die Bildungsträgerlandschaft reagiert mit einer Anpassung ihres Angebotsportfolios. Anbieter mit etablierten Strukturen in der zertifizierten Weiterbildung – die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die größeren tariflich getragenen Bildungseinrichtungen, die akademischen Weiterbildungseinrichtungen der Hochschulen und die etablierten privaten Bildungsdienstleister – entwickeln Programme, die auf die typischen Qualifizierungsbedarfe der Zielsektoren zugeschnitten sind. Die Schwerpunkte liegen in der Elektrochemie, der Hochvoltbatterietechnik, der Wasserstoffanwendung, der industriellen Digitalisierung und in Bereichen der regulatorischen Compliance. Die Akkreditierung der Bildungsmaßnahmen erfolgt nach den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, deren Anforderungen erhebliche dokumentarische Vorarbeiten und einen wiederkehrenden Auditprozess verlangen.

Eine zusätzliche Dimension betrifft die regionale Verteilung der Bildungsinfrastruktur. Ballungsräume mit dichter Hochschul- und Forschungslandschaft sowie mit einer ausgebauten Trägerstruktur in der beruflichen Weiterbildung verfügen über eine erhebliche Angebotstiefe in den transformationsrelevanten Themenfeldern. Ländliche Räume mit dünn besetzter Bildungsinfrastruktur stoßen auf eine strukturelle Hürde, wenn betriebliche Qualifizierungspläne präsenzpflichtige Module mit hoher Spezialisierung enthalten. Die digitale Bereitstellung von Bildungsangeboten mildert dieses Gefälle teilweise, ohne es vollständig zu schließen. Die Diskussion über die Förderung digital-hybrider Weiterbildungsformate hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und wird im Rahmen der nationalen Weiterbildungsstrategie kontinuierlich fortgeschrieben.

Eine strukturelle Beobachtung betrifft das Verhältnis zwischen Qualifizierungsgeld und vorhandenen Instrumenten. Die Weiterbildungsförderung nach §§ 81 ff. SGB III, das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Förderung im Rahmen der nationalen Weiterbildungsstrategie und betriebliche Bildungsbudgets bilden gemeinsam ein dichtes, aber unübersichtliches Geflecht. Das Qualifizierungsgeld füllt eine spezifische Lücke: längere Qualifizierungsphasen während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses mit antizipativem Bezug zum Strukturwandel. Die Abgrenzung zu vergleichbaren Instrumenten erfordert eine Einzelfallbewertung, deren methodische Konsistenz über die Bundesländer hinweg unterschiedlich entwickelt ist. In einigen Regionen führt das zu Konkurrenzkonstellationen zwischen Förderlinien, in anderen Regionen zu einer komplementären Kombination im Rahmen integrierter betrieblicher Transformationsprogramme.

Die Tarifpartner spielen eine doppelte Rolle. Die Industriegewerkschaft Metall, die Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begleiten die betriebliche Anwendung des Qualifizierungsgeldes mit eigenen Beratungsstrukturen und integrieren das Instrument in tarifvertragliche Vereinbarungen über Beschäftigungssicherung, Transformationsfonds und betriebliche Weiterbildungsplanung. Die Arbeitgeberverbände – insbesondere Gesamtmetall, der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesverband der Arbeitgeberverbände – stehen dem Instrument grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, mahnen jedoch eine Vereinfachung der Antragsverfahren und eine Reduktion der administrativen Belastung an. Die tatsächliche Aufnahme in betriebliche Vereinbarungen erfolgt am häufigsten dort, wo ein etablierter Sozialpartnerdialog die Aushandlung trägt, und am seltensten in tariffreien Bereichen.

Ein vergleichender Blick auf vergleichbare europäische Instrumente ordnet die deutsche Konstruktion ein. Schweden arbeitet seit längerem mit den sogenannten Trygghetsråden, einem System privatrechtlich getragener Beschäftigungssicherungsfonds, die in tariflicher Verantwortung der Sozialpartner Mittel für die berufliche Neuorientierung freisetzen. Dänemark verbindet die aktivierende Arbeitsmarktpolitik mit einem hochentwickelten lebenslangen Lernsystem, das während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses zugänglich ist. Österreich nutzt im Rahmen der Arbeitsmarktservice-Strukturen vergleichbare Förderlinien für transformationsbetroffene Branchen. Die deutsche Konstruktion des Qualifizierungsgeldes folgt einer eigenen Logik, die stärker an die institutionelle Architektur der Bundesagentur für Arbeit und an die Mitbestimmungsstruktur des deutschen Tarifsystems gebunden ist. Die Übertragung von Erfahrungen aus den genannten Ländern ist daher begrenzt und erfordert die Berücksichtigung der jeweiligen institutionellen Voraussetzungen.

Eine sektorspezifische Beobachtung verdient die Aufmerksamkeit der industriellen Transformationsforschung. In der Automobilindustrie konzentriert sich die bisherige Anwendung des Qualifizierungsgeldes auf die Umschulung von Beschäftigten der Antriebsstrangfertigung in Tätigkeitsfelder der Hochvolttechnik, der Batteriezellintegration und der Softwareentwicklung. In der chemischen Industrie liegen die Schwerpunkte in der Vorbereitung auf wasserstoffbasierte Verfahren, in der digitalen Prozessüberwachung und in der CO2-bezogenen Compliance. In der Stahlindustrie betreffen die qualifizierungsrelevanten Themen die direkte Reduktionstechnik, die elektrolytische Wasserstoffherstellung und die wasserstoffbasierte Hochofentechnologie. Diese inhaltlichen Schwerpunkte spiegeln die jeweiligen technologischen Übergangspfade der einzelnen Industriezweige wider und entwickeln sich parallel zur betrieblichen Investitionsplanung in den Transformationsprojekten.

Die finanzielle Dimension der ersten Anwendungsphase ist überschaubar. Die Inanspruchnahme blieb in den ersten Quartalen deutlich unter den anfänglichen Erwartungen der politischen Akteure zurück. Mehrere Erklärungsansätze treten in den fachlichen Diskussionen hervor. Die organisatorische Vorbereitung einer betrieblichen Qualifizierungsvereinbarung benötigt erheblich Zeit, weil Bedarfsanalyse, Mitbestimmungsverfahren, Bildungsanbieterauswahl und Antragsstellung sequenziell aufeinander aufbauen. Viele Unternehmen haben ihre Transformationsprogramme bereits vor Inkrafttreten des Qualifizierungsgeldes geplant und greifen daher zunächst auf eingeführte Instrumente zurück. Die rechtliche Komplexität der Voraussetzungen schreckt kleinere Betriebe von einer Antragsstellung ab, weil die Vorbereitungskosten für eine erfolgreiche Antragstellung in keinem klaren Verhältnis zum erwarteten Förderbetrag stehen.

Aus industriepolitischer Perspektive ergibt sich aus der bisherigen Implementierungserfahrung eine zurückhaltende Bewertung. Das Qualifizierungsgeld erfüllt eine konzeptionell überzeugende Funktion in der Architektur der deutschen Weiterbildungsförderung, indem es eine antizipative Dimension einführt, die in den klassischen Instrumenten der reaktiven Arbeitsmarktpolitik fehlt. Die praktische Wirkung in der frühen Anwendungsphase reicht jedoch nicht aus, um eine relevante Größenordnung der jährlichen Weiterbildungsbeteiligung in den Zielsektoren zu beeinflussen. Die Transformationsdynamik der deutschen Industrie verläuft in einer Geschwindigkeit, die mit der Aufbauphase eines neuen Förderinstruments in Konkurrenz steht.

Eine offene Frage betrifft die langfristige strukturelle Verankerung. Das Qualifizierungsgeld kann sich in den kommenden Jahren in drei Richtungen entwickeln. Es kann sich als Standardinstrument etablieren, das die Weiterbildungsförderung in transformationsintensiven Branchen ergänzt und in seiner Anwendung kontinuierlich wächst. Es kann seine Anwendung auf wenige Großbetriebe beschränken und damit hinter der konzeptionellen Erwartung zurückbleiben. Oder es kann durch nachgelagerte Reformen, eine Vereinfachung der Verfahrensvoraussetzungen oder eine Anpassung der Zugangsschwellen erweitert werden, um auch mittelständische und kleinere Betriebe systematisch zu erreichen. Welcher Pfad dominieren wird, hängt von der politischen Entscheidung über mögliche Reformen, von der Aufnahme des Instruments durch die Sozialpartner und von der administrativen Belastbarkeit der Bundesagentur für Arbeit ab.

Die wissenschaftliche Begleitung des Qualifizierungsgeldes bedarf einer mehrjährigen Längsschnittperspektive, die die Wirkung auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, auf die Vermeidung von Arbeitslosigkeit in transformationsbetroffenen Branchen und auf die Verschiebung der Qualifikationsstruktur innerhalb der betroffenen Belegschaften erfasst. Die methodische Herausforderung besteht in der Trennung zwischen direkter Wirkung des Instruments und der Hintergrundentwicklung der industriellen Transformation. Beide Dimensionen überlagern sich in den Realdaten und erfordern für eine valide Wirkungsanalyse eine sorgfältige Datenarchitektur. Die Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie die einschlägigen industriebezogenen Forschungseinrichtungen tragen die Hauptlast dieser Begleitforschung, deren Ergebnisse in den kommenden Jahren die politische Diskussion über die Weiterentwicklung des Instruments wesentlich strukturieren werden.

Die Einbettung des Qualifizierungsgeldes in die übergeordnete Architektur der deutschen Arbeitsmarktpolitik verdient eine ergänzende methodische Betrachtung. Das Instrument adressiert eine Lücke zwischen reaktiver Arbeitsmarktpolitik und vorausschauender Industriepolitik, deren Schließung in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig diskutiert und nur selten operativ umgesetzt wurde. Die konzeptionelle Tiefe der Konstruktion verdient daher unabhängig von der quantitativen Inanspruchnahme analytische Aufmerksamkeit. Die Beobachtung der Implementierungserfahrungen liefert die empirische Grundlage für die spätere Bewertung, ob das Instrument seine konzeptionelle Funktion in der Architektur der deutschen Arbeitsmarktpolitik tatsächlich erfüllt.

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