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Beobachtungen zur Umsetzung der Chancenkarte: Eine Bilanz nach 18 Monaten Implementierung von § 20a AufenthG

Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist Deutschlands erstes Punktesystem für arbeitgeberunabhängige Erwerbsmigration aus Drittstaaten und seit 1. Juni 2024 in Kraft. Bis 15. November 2025 wurden 17.489 Visa im Ausland und 4.706 Aufenthaltstitel im Inland erteilt; die monatliche Erteilung stieg von 191 im Juni 2024 auf 1.320 im Januar 2025. Bilanziert man die Summen, erscheint die Reform zugleich erfolgreich und unter Plan: Der gesetzgeberische Erwartungswert lag bei 30.000 Antragstellenden pro Jahr. Die zentrale erklärungsbedürftige Lücke betrifft jedoch nicht die Summe, sondern ihre Verteilung über die Herkunftsländer und die Diskrepanz zwischen Visumerteilung und inländischer Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR), wo 2024 ein Rückgang um 24,6 Prozent gegenüber 2023 dokumentiert ist. Beide Befunde werden hier rekonstruiert. Für die AZR-Lücke wird die vom Bundesministerium des Innern (BMI) selbst gegebene technische Einordnung als Untererfassungstendenz herangezogen, gestützt durch den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im März 2026 berichteten Rebound um 19,4 Prozent im ersten Halbjahr 2025. Für die Länderheterogenität wird eine dreistufige Erklärungsstruktur entwickelt: Sprachinfrastruktur und ökonomischer Druck als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung; bilaterale staatliche Verwaltungsanker (G2G) oder dichte diasporische Netzwerke als gegenseitig substituierbare Hauptvariable; digitale Informationsdiffusion als Beschleunigungsfaktor. Indien und die Türkei illustrieren die beiden Hauptpfade, Usbekistan liefert quasi-experimentelle Evidenz für die Wirkung des G2G-Pfades, Algerien zeigt das Resultat ihres Fehlens. China bildet einen Sonderfall, in dem ausgebaute Infrastruktur und schwindendes ökonomisches Differenzial auseinanderlaufen.

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