Zertifizierung

Berufliche Zertifizierung im internationalen Vergleich: Strukturelle Eigenheiten des deutschen Systems(A)

Das deutsche Zertifizierungssystem für berufliche Qualifikationen folgt einer historisch gewachsenen Architektur aus staatlich anerkannten Berufsabschlüssen, kammergetragenen Prüfungssystemen, akademischen Hochschulzertifikaten und privatrechtlich organisierten Branchenzertifikaten. Die strukturellen Eigenheiten dieser Architektur unterscheiden sich erheblich von vergleichbaren Systemen anderer entwickelter Volkswirtschaften und beeinflussen sowohl die Aufnahmefähigkeit ausländischer Qualifikationen als auch die internationale Anerkennung deutscher Abschlüsse.

19. April 2024

Die berufliche Zertifizierung in Deutschland ruht auf einer mehrschichtigen institutionellen Architektur. Die staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bilden das quantitativ wichtigste Segment. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern, die Pflegekammern und die Rechtsanwaltskammern fungieren als zuständige Stellen für die Prüfung und Zertifizierung der jeweiligen Berufsabschlüsse. Die akademischen Hochschulen vergeben Bachelor- und Masterabschlüsse, deren Anerkennung über die staatlichen Akkreditierungsverfahren gesichert wird. Die Aufstiegsfortbildungen wie Industriemeister, Fachwirt, Bachelor Professional und Master Professional bilden ein eigenes Aufstiegsgefüge. Die branchenbezogenen Zertifikate von Industrieverbänden, von Berufsverbänden und von privaten Bildungsträgern ergänzen das institutionelle Spektrum um spezialisierte Anwendungszertifikate. Die internationale Anerkennung deutscher Zertifikate folgt aus dem Zusammenspiel all dieser Schichten.

Eine erste strukturelle Eigenheit des deutschen Systems liegt in der staatlichen Anerkennung der dualen Berufsausbildung. Die anerkannten Ausbildungsberufe unterliegen einer bundeseinheitlichen Regulierung über das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnungen, die Rahmenlehrpläne und die Prüfungsanforderungen werden in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Sozialpartner, der zuständigen Stellen, der Berufsschulen und der Bundesregierung entwickelt. Das resultierende Zertifikat trägt damit den Charakter eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses mit hoheitlicher Wirkung statt eines privatwirtschaftlichen Dokuments. Diese rechtliche Stellung unterscheidet das deutsche Modell von Systemen, in denen berufliche Zertifizierung primär privatrechtlich organisiert ist.

Eine zweite strukturelle Eigenheit liegt in der Trägerschaft der Prüfungsdurchführung. Die zuständigen Stellen – die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die spezialisierten Kammern – tragen die Verantwortung für die Prüfung in den jeweiligen Berufsfeldern als Selbstverwaltungskörperschaften unter staatlicher Aufsicht. Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschulen zusammen. Diese tripartite Struktur sichert eine breite institutionelle Legitimität der Prüfungsergebnisse und überträgt einen erheblichen Anteil der Qualitätssicherung in die Sozialpartnerschaft. Die internationale Vergleichbarkeit dieser Konstruktion ist begrenzt, weil in vielen anderen Volkswirtschaften die Berufsprüfungen entweder staatlich, kommunal oder privatwirtschaftlich organisiert sind und die Beteiligung der Sozialpartner nicht den deutschen Tiefengrad erreicht.

Eine dritte strukturelle Eigenheit liegt in der Verzahnung von Theorie und Praxis im Ausbildungsprozess. Die deutsche Berufsausbildung verbindet die schulische Vermittlung in den Berufsschulen mit der betrieblichen Praxis in den Ausbildungsbetrieben über eine in der Regel dreijährige bis dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer. Das resultierende Zertifikat dokumentiert eine kombinierte Qualifikation aus theoretischer Bildung und praktischer Erfahrung, deren methodische Eigenständigkeit das System von rein schulischen oder rein betrieblichen Ausbildungsmodellen unterscheidet. Eine direkte Übertragung des deutschen Berufsabschlusses auf Klassifikationssysteme anderer Länder verliert in vielen Fällen die spezifische Verbindung von Theorie und Praxis, die den Wert des Abschlusses ausmacht.

Eine vierte strukturelle Eigenheit liegt in der hierarchischen Verbindung der Bildungsstufen über das Deutsche Qualifikationsrahmenwerk und das Europäische Qualifikationsrahmenwerk. Die Einordnung der einzelnen Berufsabschlüsse in die Niveaustufen erfolgt über ein systematisches Bewertungsverfahren. Der Geselle in einem dualen Ausbildungsberuf liegt auf einer DQR-Niveaustufe, die mit einem Bachelor-Abschluss auf gleicher EQR-Stufe formal vergleichbar ist. Diese formale Gleichstellung folgt der bildungspolitischen Logik der Aufwertung beruflicher Bildung gegenüber akademischer Bildung. In der internationalen Wahrnehmung wird diese Gleichstellung jedoch nicht überall mit derselben Selbstverständlichkeit anerkannt, weil viele Volkswirtschaften eine deutlichere Hierarchisierung zwischen Hochschulabschluss und Berufsabschluss praktizieren.

Ein vergleichender Blick auf die schweizerische Berufsbildungslandschaft zeigt strukturelle Parallelen zum deutschen System. Die schweizerische berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis folgt einer ähnlichen Logik wie die deutsche duale Ausbildung, ergänzt diese aber um die institutionelle Stufe der Höheren Berufsbildung mit eidgenössischer Berufsprüfung, höherer Fachprüfung und Höherer Fachschule. Die Berufsmaturität als Abschluss mit Hochschulzugangsberechtigung schafft eine durchlässige Architektur, deren deutsche Entsprechung mit der Aufstiegsfortbildung und den dualen Studiengängen nur teilweise besetzt ist. Die schweizerische Sozialpartnerschaft in der Berufsbildung gilt international als besonders ausgeprägt und hat in der Anerkennung der schweizerischen Zertifikate einen Reputationsvorteil gegenüber dem deutschen System aufgebaut.

Die österreichische Berufsbildung folgt strukturell der deutschen Logik mit einigen institutionellen Eigenheiten. Die österreichische Lehre verbindet betriebliche und schulische Ausbildung in einer den deutschen Verhältnissen ähnlichen Form. Die Berufsreifeprüfung als Hochschulzugangsberechtigung erweitert die Durchlässigkeit. Die berufsbildenden höheren Schulen mit Matura als Abschluss bieten eine eigene Konstruktion, deren Funktionsweise zwischen Berufsschule und Gymnasium liegt. Die internationale Vergleichbarkeit zwischen deutschen und österreichischen Berufsabschlüssen ist daher hoch, der Austausch zwischen beiden Systemen relativ unkompliziert.

Die nordischen Berufsbildungslandschaften – Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen – organisieren ihre Berufsbildung mit hohem Anteil staatlich getragener Strukturen. Die Berufsschulen sind in der Regel staatlich, die Prüfungen erfolgen unter staatlicher Aufsicht, die Beteiligung der Sozialpartner ist substanziell, aber methodisch anders organisiert als in Deutschland. Die nordischen Zertifikate genießen in den jeweiligen nationalen Arbeitsmärkten hohe Akzeptanz, ihre Übertragbarkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt erfolgt über die formalen Anerkennungsverfahren und in Praxisfeldern, die eine direkte Vergleichbarkeit der Kompetenzen erlauben.

Die anglosächsischen Bildungssysteme – Großbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien – organisieren berufliche Zertifizierung in einer Mischung aus staatlich anerkannten Vocational Qualifications, branchenbezogenen Industry Certifications und akademisch verankerten Diploma und Degree Programs. Die Trennung zwischen Berufsbildung und akademischer Bildung folgt anderen Logiken als in Deutschland. Die National Vocational Qualifications in Großbritannien, die Apprenticeships in modernisierter Form und die australischen Vocational Education and Training-Qualifikationen liefern Beispiele eigener nationaler Konstruktionen. Die internationale Anerkennung deutscher Berufsabschlüsse in den anglosächsischen Märkten verläuft über Vergleichsstellen wie ENIC-NARIC, deren Bewertungspraxis dem deutschen Konzept der dualen Ausbildung in vielen Fällen einen niedrigeren Klassifikationswert zuweist als die deutsche Selbsteinordnung vermuten ließe.

Die ostasiatischen Bildungssysteme – Japan, Südkorea, Taiwan, Singapur, China – folgen eigenen Logiken, die in der historischen Entwicklung von japanischen Modellen geprägt wurden und sich in den vergangenen Jahrzehnten differenziert haben. Die berufliche Zertifizierung in diesen Ländern verbindet betriebliche Schulung mit staatlichen Prüfungen, akademischen Abschlüssen und branchenbezogenen Zertifikaten. Die internationale Vergleichbarkeit mit dem deutschen System ist niedrig, weil die institutionellen Strukturen erheblich divergieren. Ein wachsender Anteil ostasiatischer Bewerber im deutschen Arbeitsmarkt erfordert eine systematische Auseinandersetzung mit diesen Bildungssystemen, deren Vergleichsmaterial in der deutschen Anerkennungspraxis kontinuierlich erweitert wird.

Die südeuropäischen Bildungssysteme – Spanien, Portugal, Italien, Griechenland – haben in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Reformanstrengungen im Bereich der beruflichen Bildung unternommen. Die spanische Formación Profesional in ihrer dualen Variante hat in den vergangenen Jahren strukturelle Ähnlichkeiten zum deutschen System aufgebaut. Die portugiesische berufliche Bildung folgt einer eigenen Architektur mit ausgeprägter Verzahnung zwischen Berufsschule und Betrieb. Die italienische Berufsbildung umfasst die Istituti Tecnici Superiori als spezialisierte postsekundäre Bildungseinrichtungen, deren institutionelle Eigenständigkeit zwischen Berufsschule und Hochschule liegt. Die Anerkennung südeuropäischer Berufsabschlüsse im deutschen Arbeitsmarkt verläuft über die etablierten Anerkennungsverfahren, deren Bearbeitungspraxis die strukturellen Unterschiede zwischen den Systemen berücksichtigt.

Die mittel- und osteuropäischen Bildungssysteme – Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, die Westbalkanstaaten – durchlaufen seit dem Beitritt zur Europäischen Union einen Prozess der Anpassung ihrer beruflichen Bildung an europäische Standards. Die polnischen Berufsschulen, die tschechischen Středn škola, die ungarischen szakképzés und die rumänischen Liceul Tehnologic bilden Strukturen mit eigenen historischen Wurzeln. Die Anerkennung der Abschlüsse aus diesen Ländern im deutschen Arbeitsmarkt erfolgt über die etablierten Verfahren und über die Anwendung des Europäischen Qualifikationsrahmens. In den vergangenen Jahren ist ein erheblicher Anteil der innereuropäischen Wanderungsbewegungen in deutsche Industrieregionen aus diesen Herkunftsländern erfolgt, deren Zertifikate in der Anerkennungspraxis eine substantielle Erfahrungsbasis aufgebaut haben.

Eine fünfte strukturelle Eigenheit des deutschen Systems liegt in der Rolle der Branchenzertifikate. Privatrechtlich organisierte Zertifizierungsangebote der Industrie- und Berufsverbände, der Herstellerunternehmen und der spezialisierten Bildungsdienstleister ergänzen die staatlich anerkannten Berufsabschlüsse um spezifische Anwendungsnachweise. Diese Zertifikate – etwa zertifizierte Schweißer nach DIN EN ISO 9606, zertifizierte Sachverständige nach Sachverständigenrecht, herstellerspezifische Anwenderzertifikate in der Hochvolttechnik oder in der Photovoltaikinstallation – bilden eine eigene Schicht der beruflichen Zertifizierung. Ihre internationale Anerkennung folgt der jeweiligen Verbreitung der zugrunde liegenden Norm oder des Herstellerprogramms und kann erheblich höher sein als die internationale Anerkennung des allgemeinen deutschen Berufsabschlusses.

Eine sechste strukturelle Eigenheit liegt in der wachsenden Rolle der mikroakkreditierten Lerneinheiten und Micro-Credentials. In der wissenschaftlichen und berufsbildungspolitischen Diskussion erlangt das Konzept der Micro-Credentials, der modular zertifizierten Teilkompetenzen und der über Online-Plattformen erworbenen Spezialnachweise wachsende Aufmerksamkeit. Die Integration dieser neuen Zertifizierungsformen in die etablierte deutsche Architektur befindet sich in einer Konzeptionsphase. Erste Pilotprojekte einzelner Hochschulen, Kammern und Bildungsträger testen die Anschlussfähigkeit, ohne dass eine bundeseinheitliche Architektur bereits etabliert wäre. Die internationale Entwicklung in diesem Bereich, getrieben von der Europäischen Kommission und von einzelnen Mitgliedstaaten, wird die deutsche Diskussion in den kommenden Jahren prägen. Die methodische Anschlussfähigkeit der Micro-Credentials an die etablierten Berufsabschlüsse, an die Aufstiegsfortbildungen und an die akademischen Hochschulzertifikate bildet ein eigenständiges bildungspolitisches Diskussionsfeld.

Aus methodischer Perspektive ergibt sich aus der bisherigen Betrachtung eine differenzierte Schlussfolgerung. Das deutsche Zertifizierungssystem für berufliche Qualifikationen folgt einer institutionellen Architektur, deren strukturelle Eigenheiten im internationalen Vergleich charakteristisch sind und deren historische Stärke in der Verbindung staatlicher Anerkennung, sozialpartnerschaftlicher Trägerschaft und betrieblicher Verankerung liegt. Die internationale Aufnahme deutscher Zertifikate folgt der jeweiligen Vergleichslogik der aufnehmenden Bildungssysteme, deren methodische Eigenheiten zu erheblichen Bewertungsunterschieden führen. Die Aufnahme ausländischer Zertifikate in den deutschen Arbeitsmarkt verläuft über die etablierten Anerkennungsverfahren, deren strukturelle Engpässe in der wissenschaftlichen Diskussion bereits etabliert sind. Eine systematische Auseinandersetzung mit der internationalen Vergleichsperspektive der deutschen Zertifizierungslandschaft bleibt eine forschungsstrategische Aufgabe der kommenden Jahre, deren Erkenntnisbeiträge die industriepolitische Diskussion über Fachkräftezuwanderung, internationale Personalsuche und langfristige Anerkennungspraxis informieren. Die Erweiterung der Vergleichsperspektive um neue Herkunftsländer und um die kontinuierliche Beobachtung der internationalen Reformbewegungen bildet einen festen Bestandteil dieser forschungsstrategischen Daueraufgabe.

← Zurück zu Zertifizierung